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“Das Wahlvolk fühlt

Nachrichten aus der Chemie, Juni 2014, S. 638-639, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Die Entlastung energieintensiver Unternehmen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Eigenstromprivileg, also die Befreiung von der EEG-Umlage für selbst erzeugte elektrische Energie, sind politisch unsicher. Dies beschäftigt Betriebe, Anwälte und Beratungsunternehmen.

Eigenstromerzeugung

Christian Jochum: Lassen Sie mich zum Start der Diskussion fragen, was aus der besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Betriebe wird.

Christoph Palme: Die wird es weiter geben. Fraglich ist die Zukunft des Eigenerzeugerprivilegs. Das hat die EU-Kommission bislang akzeptiert, zumindest für Bestandsanlagen. Dabei ist im Gesetz noch nicht klar, was Bestandsanlagen sind. Aber die EU plant aus unserer Sicht katastrophale Regelungen: Jede Eigenerzeugungsanlage soll 90 Prozent der Umlage nach dem EEG zahlen. Das mag ich akzeptieren bei Anlagen, die klimaschutzmäßig ein Problem sind. Aber sogar Kraft-Wärmekopplung, also die KWK-Anlagen, und Eneuerbare-Energie-Anlagen werden mit 70 Prozent EEG-Umlage belastet. Das Ziel, weniger EEG-Belastung durch Umlegen der Beiträge der Befreiten auf den Rest zu bekommen, erreicht das Gesetz damit

Blickpunkt

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