Gesellschaft Deutscher Chemiker

Meldung

Vorstandswahl 2019

Nachrichten aus der Chemie, November 2018, Seite 1115, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

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Aufruf zu Vorschlägen von Kandidatinnen und Kandidaten für den GDCh-Vorstand der Amtsperiode 2020 – 2023

Gemäß § 13.1 der GDCh-Satzung soll sich der Vorstand aus Personen zusammensetzen, die sich durch ihre Leistungen in der Chemie hervorgetan haben. Weiterhin soll die Zusammensetzung des Vorstands möglichst das Fächerspektrum der Chemie widerspiegeln.

Nach § 13.2 legt der Vorstand den wahlberechtigten Mitgliedern eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten vor. Weitere Vorschläge können die GDCh-Mitglieder machen. Jeder Vorschlag aus dem Mitgliederkreis muss von mindestens 50 wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein. Assoziierte Mitglieder nach § 6.4c der Satzung können nicht als Kandidaten vorgeschlagen werden.

Die Vorschläge müssen bis spätestens 31. Dezember 2018 beim Vorsitzenden des Wahlausschusses (Prof. Wolfram Koch, GDCh-Geschäftsführer, Postfach 90 04 40, 60444 Frankfurt) mit den Unterschriftslisten eingegangen sein. Aus den Unterschriftslisten müssen jeweils auch die Mitgliedsnummer und der Name des unterzeichnenden Mitglieds deutlich hervorgehen.

Alle gemäß der Satzung vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten werden in

GDCh

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