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Titandioxid rechtswidrig eingestuft

Nachrichten aus der Chemie, Januar 2023, S. 36-37, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Die seit dem Jahr 2020 geltende Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie für Gemische ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Demnach beruht die Einstufung auf Bewertungsfehlern und Fehleinschätzungen. Das Grundsatzurteil bestätigt Argumente der chemischen Industrie, die sich gegen die Verordnung gewehrt hat.

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