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Benzo[a]pyren? Benzo[def]chrysen? Benzo[pqr]tetraphen!

In seinem Leserbrief [Nachr. Chem. 2019, 67(11), 81] weist Ludwig Call unter anderem auf den nicht korrekten Namen von Benzo[a]pyren hin. Tatsächlich ist die korrekte Bezeichnung nach Iupac allerdings Benzo[pqr]tetraphen. Als Ausnahme zu dieser Regel wird der Name Benzo[a]pyren ausdrücklich zugelassen (siehe Pure & Appl. Chem. 1998, 70(1), 143, auf Seite 158 Regel FR-2.3 g). Auch das Formelschema in der „Supporting Info“ berücksichtigt nicht die Regel FR-2.1.3 (Polyaphene components) des zitierten Artikels aus Pure & Appl. Chem.

Mathias Wüst, Bonn

Ego

Im Trendbericht Theoretische Chemie [Nachr. Chem. 2019, 67(11), 52] hat es Ville Kaila fertiggebracht, in 16 von 20 Literaturzitaten seinen eigenen Namen unterzubringen; darüber hinaus sind die Literaturstellen 2 und 7 ebenfalls Selbstzitate. Nicht einmal die grundlegenden und im Zusammenhang unabdingbaren Arbeiten der drei Chemie-Nobellaureaten von 2013 (A. Warshel, M. Levitt und M. Karplus) sind Kaila eine Würdigung wert. Dass es auch anders geht, zeigt übrigens der unmittelbar folgende Beitrag von Stefan Knecht über Relativistische

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