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Chemikalienregulierung ‐ Chip statt Maus

Nachrichten aus der Chemie, Februar 2018, S. 128-130, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

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Seit Inkrafttreten der Chemikalienverordnung der Europäischen Union (EG Nr. 1907/2006) Reach am 1. Januar 2007 gilt die Beweislastumkehr:1) Unternehmen müssen ihre Chemikalien registrieren und dazu Risikobewertungen vorlegen. Bei Mengen unter 100 Tonnen müssen die Prüfungen nur Aussagen über – beispielsweise – Haut- und Augenreizungen sowie kurzzeitige toxische Wirkungen auf Fische liefern. Bei Mengen von mehr als 100 Tonnen ist das Risiko für den Menschen unter anderem mit Studien zur Entwicklungstoxizität (darunter Missbildungen, Wachstumsstörungen bei Föten und Kindern) und zur Karzinogenität abzuschätzen, oder es sind Langzeitwirkungen auf die Umwelt zu bewerten, etwa die Langzeittoxizität für Fische und Vögel oder Bioakkumulation.

Von der Schwierigkeit, Tierversuche zu zählen

Gesamtzahlen der Tierversuche für Deutschland legt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich vor, zuletzt für 2015. Demnach wurden mehr als zweieinhalb Millionen Versuchstiere gebraucht. In der Mehrzahl handelt es sich um Mäuse (72,6 Prozent), daneben hauptsächlich um Ratten (11,7 Prozent), Fische (7,2 Prozent) und Kaninchen (3,9 Pr

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