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Wie der Mittelstand die neue Chemikalienverordnung umsetzt
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Die Industrie muss bis Ende Mai 2015 Gemische neu einstufen und kennzeichnen. Die Frist für Stoffe war bereits am 1. Dezember 2010 abgelaufen [Nachr. Chem. 2010, 58, 670]. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen selten über große Zentralbereiche, die Produkte schnell entsprechend der neuen Kennzeichnungsrichtlinien umstufen könnten.
KMU produzieren einen großen Teil der im Markt verfügbaren Stoffe und Zubereitungen. Die Produktkataloge sind geprägt von einer hohen Variantenvielfalt bei eher kleinen Verkaufsmengen. Technisch erklärungsbedürftige Produkte und in der Zusammenarbeit mit Kunden entwickelte Problemlösungen führen zu komplexen Portfolios. Unternehmen mit derartigen Strukturen, oft Formulierer, bedienen mit ihren Spezialprodukten Nischenmärkte außerhalb der Chemie.
Ist das Produkt giftig oder gesundheitsschädlich?
Um die neue Verordnung umzusetzen, ist ein straffes Projektmanagement bei der schrittweisen Neueinstufung der Produkte in den Abteilungen für Umweltmanagement, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (Environment, Health and Safety, EHS) notwendig. Hierfür sind ausreichend Ressourcen einzuplanen, um alle Produkte
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