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Wer darf bestellen?

Nachrichten aus der Chemie, April 2011, S. 456-458, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Zwei Paar Handschuhe zu viel

In einem Analysenlabor passierte ein Unfall, da ein Diplomand einen falschen Schutzhandschuh benutzte. Nun steht für den Laborleiter fest, dass er einiges im Labor neu organisieren wird. Unter anderem ist die Schutzkleidung zu ergänzen und zu erneuern. Voller Tatendrang bestellt der Laborleiter selbst neue Chemikalienhandschuhe, ein neues Paar Kälteschutzhandschuhe, sowie für alle Mitarbeiter Arbeitsschutzkittel und Schutzbrillen. Das tut er sonst nie, sondern gibt seine Bestellwünsche an die zuständige Laborantin weiter. Diese Laborantin nahm — ohne von der Bestellung ihres Chefs zu wissen — Kälteschutzhandschuhe in ihre wöchentliche Bestellprozedur mit auf und orderte ebenfalls ein neues Paar.

Als der verunglückte Diplomand seine Arbeit wieder aufnahm, bestellte er zuerst ein Paar Kälteschutzhandschuhe, da er ja ein Paar “gefetzt” hatte. Zwar hatte er für die Bestellung weder vom Laborleiter noch von der Laborantin eine Anweisung, war auch vorher noch nie in das Bestellwesen involviert, er hatte aber das Gefühl, etwas gutmachen zu müssen. “Und wenn was nicht richtig sein sollte, kann man es ja wieder zurückschicken,” dachte er sich

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