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W‐Besoldung weiterdenken
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) fordert eine Reform der W-Besoldung für Professuren. Dafür hat der DHV, der seine Mitglieder in Besoldungsfragen berät, zehn Vorschläge gesammelt. Diese sollen die rechtlichen Unklarheiten zur W-Besoldung beseitigen und es einfacher machen, zwischen Bundesländern zu wechseln.
W-Besoldungen bestehen aus einem Grundgehalt und zusätzlichen Leistungsbezügen. Grundsätzlich soll das Grundgehalt Professor:innen angemessen vergüten. Leistungsbezüge sollen besondere Leistungen über alle Besoldungsstufen hinweg anerkennen und bei Reformen ebenfalls angepasst werden. Der DHV fordert, dass diese unbefristeten oder einmaligen Zahlungen in Zukunft vermehrt vergeben werden. Bei Bleibe- oder Berufungsverhandlungen sind bisher neue oder höhere Leistungsbezüge innerhalb einer Frist ausgeschlossen, meistens für drei Jahre. Diese Sperrklausel lehnt der Verband ab, Rückzahlungsklauseln ebenfalls. Übernimmt ein:e Wissenschaftler:in eine Funktion, zum Beispiel im Dekanat, soll der Staat dies zusätzlich vergüten. Die Höchstbesoldung, die eigentlich für W
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