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Warum sind Shampoos frei von Warnhinweisen?

Nachrichten aus der Chemie, Mai 2013, S. 530-532, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Zahnpasta, Seife, Shampoo, Körperlotion, Rasiercreme, Parfum, Sonnenschutzlotion, Haarfärbemittel, Lippenstift und Make-up — viele dieser Körperpflegemittel enthalten Gefahrstoffe in Konzentrationen, die es erfordern würden, die Produkte zu kennzeichnen. Aber sie sind von der Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Regulation on Classification, Labelling and Packaging, CLP) ausgenommen.1,2

Die Kosmetikverordnung schreibt stattdessen vor, die Inhaltsstoffe sortiert nach Menge auf den Verpackungen aufzuführen. Es sind die Namen aus der Liste zur Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (Inventory and a common nomenclature of ingredients employed in cosmetic products, Inci) anzugeben.1,3

Engagierte Konsumenten können herausfinden, welche der enthaltenen Substanzen Gefahrstoffe sind, also Stoffe, die laut CLP-Verordnung einzustufen und zu kennzeichnen sind. Wer in der Inci-Liste die CAS-Nummer eines Inhaltsstoffs heraussucht, kann damit in der Datenbank “Classification + Labelling Inventory” (C+L-Inventory) nachsehen, ob und wie gefährlich die Substanz ist.4 Die Tabelle zeigt

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