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Umweltschutz: Die Minamata‐Konvention
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
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Die Konvention gegen Quecksilberemissionen tritt in Deutschland Mitte Dezember in Kraft. Bis dahin müssen dann zum Beispiel die letzten Anlagen für Chloralkalielektrolysen nach dem Amalgamverfahren gestoppt sein.
Im Oktober 2013 hatten mehr als 90 Staaten und die EU das Abkommen im japanischen Minamata unterzeichnet (Kasten). Inzwischen haben 128 Staaten unterzeichnet und 83 Staaten ratifiziert – Deutschland tat dies Mitte September.
Chlorproduktion umgerüstet
Im Jahr 2011 hatten Unternehmen in Deutschland eine Produktionskapazität von knapp 5 Mio. Tonnen Chlor pro Jahr. Davon beruhten je 20 Prozent auf Amalgam- und Diaphragmaverfahren, die übrigen auf Membranverfahren. Im Jahr 2016 kamen von der Chlorproduktionskapazität in Deutschland – etwas mehr als 5 Mio. Tonnen – 8 Prozent aus Amalgamverfahren. Die letzten drei deutschen Anlagen dafür waren bei BASF in Ludwigshafen – jetzt auf das Membranverfahren umgerüstet – sowie bei Akzonobel in Ibbenbüren und bei Evonik in Lülsdorf. Diese beiden sind nun als Membranelektrolyse in Ibbenbüren im Gemeinschaftsunternehmen Neolyse zusammengefasst.
Ausnahmengenehmigungen
In Lülsdorf produzi
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