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Patentrechtsreform gescheitert?

Nachrichten aus der Chemie, April 2010, S. 441-443, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Was zunächst wie ein Gerücht aussah, verdichtet sich zu einem Justizskandal: Durch einen Formfehler bei der Verabschiedung des Patentrechtmodernisierungsgesetzes [Nachr. Chem. 2009, 57, 1112] wurde nicht das bis zum Oktober 2009 geltende Patentgesetz aus dem Jahr 1980 modernisiert, sondern die Fassung des Jahres 1900, welche somit förmlich wieder in Kraft trat. Das Inkrafttreten des alten Patentgesetzes in Verbindung mit der Patentmodernisierung hat fatale Folgen.

Augenfälligstes Merkmal dieses Zustands ist der Begriff der Neuheit. Nach der nunmehr geltenden Fassung sind nicht mehr alle Druckschriften Stand der Technik, sondern nur noch die Druckschriften der letzten 100 Jahre. Konsequenz dieses Neuheitsbegriffs ist, dass Patente, die älter sind als 100 Jahre wieder neu zum Patent angemeldet werden können.

Gewinner und Verlierer des Scheiterns der Reform

Hauptprofiteur des Scheiterns der Patentrechtsmodernisierung könnte die chemische Industrie, insbesondere die Farbenindustrie sein. Einige Farbstoffpatente sollen bereits erneut angemeldet worden sein.

In der Beschwerdeinstanz wird anscheinend derzeit darüber verhandelt, ob das Deutsche Reichspa

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