Gesellschaft Deutscher Chemiker

Korrespondenz

Nachrichten aus der Chemie, Dezember 2015, Seite 1210, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

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Gefahrgut — nicht lagerbar

Den Artikel zum Chemielager [Nachr. Chem. 2015, 63, 1009] fand ich insgesamt recht erhellend, allerdings gab es ein wesentliches Manko: Es gibt keine Gefahrgutlager. Gefahrgut ist, was entsprechend der Gefahrgutvorschriften bewegt wird. Bei der Beförderung gibt es keine Lagerung, sondern nur eine Transportunterbrechung. Der Anfang und Ende eines Gefahrguttransportes kann, muss aber nicht den Übergang zu einer Lagerung darstellen.

Lagerung benötigt dagegen völlig andere Voraussetzungen nach Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz (Gefahrstoffverordnung) und aus dem Umweltschutz (u. a. Störfallverordnung (12. BImSchV) ). Insbesondere letztere würde für ein Lager in Deutschland in vollem Umfang gelten, wenn die Stoffe und Mengen wie in China gelagert würden. Mit dem chinesischen Recht bin ich natürlich nicht vertraut, aber IMDG (International Maritime Code for Dangerous Goods) und IATA gelten weltweit, also muss sich auch China an die entsprechenden gefahrgutrechtlichen Vorschriften halten.

Leider wird Gefahrstoff und Gefahrgut von vielen Stellen durcheinander gebracht. Ich hoffe, in den Betrieben aber nicht, sonst

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