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„Harmonisierung ermöglicht einen freien Markt“
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Romy Marx ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem zuständig für die Regulierung krebserregender Stoffe in Deutschland und der EU. Die promovierte Biochemikerin hat mit den Nachrichten aus der Chemie über die Einstufung von Chemikalien und Arbeitsplatzgrenzwerte gesprochen. Sie verrät, wo es weltweit noch Unterschiede gibt, wie sich das auf den Markt auswirkt und wo aus ihrer Sicht Handlungsbedarf besteht.
Romy Marx, inwieweit sind Stoffeinstufung und Grenzwerte in der EU bereits harmonisiert?
RM Wir haben in der EU für die Einstufung die CLP-Verordnung [siehe Kasten, S. 42]. Da gibt es zum Beispiel Stoffe, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften haben, die CMR. Für viele dieser Stoffe gibt es durch die EU-Arbeitsschutzrichtlinien Grenzwerte, die eine Mindestanforderung darstellen, um Beschäftigte zu schützen. Die Länder dürfen selbst niedrigere Werte festlegen. Und wenn es EU-weit noch keinen Grenzwert gibt, ist den Staaten freigestellt, nationale Grenzwerte festzulegen.
Wie stark können sich solche nationalen Grenzwerte unterscheiden, wenn es keinen EU-Grenzwert gibt?
RM In manchen Ländern basieren die Werte – meist noch historisch – auf den Konzentrationen, die sich am Arbeitsplatz technisch messen lassen. Das korreliert nicht unbedingt mit der Gesundheitsgefährdung. Wenn dann ein anderes Land den gleichen Stoff gesundheitsbasiert bewertet, können sich nationale Grenzwerte schon um Größenordnungen unterscheiden. Der Expositionsgrenzwert für einen Arbeitstag beträgt für Stickstoffdioxid in Irland beispielsweise 3 ppm, in Polen 0,35 ppm, also knapp ein Zehntel davon.
Es haben ja nicht unbedingt alle EU-Staaten die gleichen Ressourcen, um Bewertungen selbst vorzunehmen. Wie wirkt sich das aus?
RM Staaten, die keine festen Gremien dafür haben, übernehmen in der Regel die EU-Grenzwerte, ohne diese selbst zu prüfen. Mitgliedstaaten, die traditionell nationale Gremien haben – nicht nur Deutschland [siehe Kasten, S. 42], zum Beispiel auch Frankreich, die Niederlande, Spanien und Finnland –, haben zudem viel Erfahrung, die sie beim Festlegen der Grenzwerte einbringen können.
Wie wichtig ist die EU-weite Harmonisierung für Marktteilnehmer?
RM Sie ermöglicht einen freien Markt. Durch harmonisierte Einstufung ist überall in der EU gleich zu kennzeichnen und verpacken, die Anforderungen gelten für alle Marktteilnehmer. Durch harmonisierte Grenzwerte sind Mindestmaßnahmen notwendig, um diese Grenzwerte einzuhalten, die auch überall gleich sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sollten sich in verschiedenen Unternehmen also nicht unterscheiden. Es sollte keinen Vorteil geben, egal, ob man in Land A oder B produziert.
Wie sieht es global mit der harmonisierten Einstufung von Chemikalien aus?
RM Das UN-GHS [siehe Kasten, S. 42] sollte eigentlich dazu führen, dass wir global harmonisiert einstufen, kennzeichnen und verpacken. Das ist auch sinnvoll, denn eine Chemikalie ist ja in einer Region nicht weniger giftig als in einer anderen und macht nicht an Grenzen Halt, wenn sie sich über Grund- oder Oberflächenwasser ausbreitet. Allerdings tragen die multiplen Krisen derzeit nicht unbedingt dazu bei, Sicherheit und Gesundheit in den Fokus zu rücken und globale Harmonisierung durchzusetzen.
Wie beeinflussen Unterschiede in der Einstufung von Stoffen die Position der EU auf dem globalen Markt?
RM In der EU ist der Schutz von Menschen und Umwelt ein hohes Gut, daher beschränkt und verbietet die EU gefährliche Stoffe, von denen ein Risiko ausgeht. Produkte zu importieren und vermarkten, die in der EU verbotene Stoffe enthalten, ist schwierig. Wenn es außerhalb der EU weniger strenge Regeln für die Verwendung und Vermarktung eines Stoffs gibt, kann es passieren, dass Hersteller dort produzieren.
Welche politischen Konflikte entstehen vor allem bei neuen Einstufungen?
RM Welche Akteure bei welchen Stoffen wie reagieren, ist nicht vorhersehbar. Manchmal wird eine Chemikalie beispielsweise nur in einem Land produziert, für das die Einstufung dann negative marktwirtschaftliche Folgen hat, und für andere Staaten ist die Einstufung dann nachrangig. Oft entstehen vor allem Diskussionen, weil die reine Einstufung nicht das Risiko betrachtet, sondern nur die theoretische Gefahr durch die Eigenschaften. Das Risiko entsteht erst durch die Anwendung des Stoffes. Und ein Stoff ist nicht unbedingt in all seinen Formen gleich gefährlich.
Aber durch die Einstufung in jeder Form als Gefahrstoff zu behandeln.
RM Ja, mitunter. Ein Beispiel ist Blei, das unter anderem als wassergefährdend eingestuft ist. Das ist auch richtig für den Fall, dass Blei in löslicher Form in Gewässer gerät. Wenn aber Bleibarren in ein Gewässer fallen, lassen sie sich bergen, bevor eine Gewässergefährdung auftritt. Trotzdem sind sie als Gefahrgut zu transportieren, das ist aufwendig und teuer. Wenn ein Stoff harmonisiert unter CLP eingestuft ist, hat das automatisch Rechtsfolgen, etwa Verbote in Verbraucherprodukten oder die Behandlung als Gefahrgut.
Wo wird es aus Ihrer Sicht in den kommenden Jahren politische Diskussionen und auch Handlungsbedarf geben?
RM Als die Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Reach) und die CLP-Verordnung Ende der 2000er Jahre eingeführt wurden, wollte man möglichst alle Substanzen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften für die menschliche Gesundheit und Umwelt aus dem europäischen Markt schleusen. Metalle wie Cobalt und Blei oder Nickelverbindungen erfüllen durch ihre Eigenschaften diese Bedingungen. Viele der Stoffe mit solchen besorgniserregenden Eigenschaften sind aber mittlerweile als kritische und strategische Rohstoffe identifiziert, die wir in der EU künftig dringend brauchen.
Um geopolitisch unabhängig zu sein?
RM Ja, und weil wir sie für den grünen und digitalen Wandel brauchen. Metalle sind für Energiespeicher unerlässlich, Nickel und Cobalt sind in unseren Lithium-Ionen-Akkus, Blei in Autobatterien oder Notstromaggregaten, die wir beispielsweise in Krankenhäusern brauchen.
Wie ist mit diesem Konflikt umzugehen?
RM Es ist abzuwägen, wie einerseits mit den Risiken dieser Stoffe umzugehen ist und andererseits deren Eigenschaften nutzbar sind. Da müssen wir ein neues Gleichgewicht finden. Das beschäftigt die EU-Politik und wird sie bestimmt noch die nächsten Jahre beschäftigen. Wir brauchen urbane Speicher, besseres Recycling und Stoffkreisläufe, die uns unabhängig von globalen Entwicklungen machen.
Rückt das Ziel einer internationalen Harmonisierung aufgrund der derzeitigen geopolitischen Lage in weite Ferne?
RM Es wird auf jeden Fall schwieriger. Von vielen Ländern haben wir keine tiefen Kenntnisse zu deren Arbeitsschutzsystem, geschweige denn zu Grenzwerten und Expositionssituationen. Wenn man den Boulevardmedien Glauben schenkt, ist gerade in Asien der Arbeitsschutz nicht so ausgeprägt wie in der EU.
Was bedeutet das für die EU?
RM Unter dem Vorbehalt, dass mir fachliches Detailwissen zu technischen Entwicklungen fehlt, denke ich persönlich, dass die EU – die Innovationsmotor in der Welt sein möchte – mit dem asiatischen Raum eine große Konkurrenz hat. Wegen massiver Luftverschmutzung in den dicht besiedelten Städten ist der Druck dort höher, Elektromobilität umzusetzen. Die zurecht in der EU geltenden strengen Anforderungen an Gesundheit- und Umweltschutz könnte man salopp auch als Innovationshemmnis verstehen. Und unterstellen, dass mehr Innovation möglich wäre, wenn die Anforderungen weniger streng wären.
Müssen wir in der EU also weniger oder schneller regulieren?
RM Das Problem ist: Regulierung ist wichtig, hält aber oft nicht Schritt mit Innovation. Bei neuen oder verbesserten Techniken haben wir manchmal eine Lücke von Jahren, bis sie in der Regulierung Einzug finden. Das erzeugt Unsicherheit.
Wie ließe sich Regulation denn beschleunigen?
RM Ich sehe viel Potenzial in Modellierung und KI. Expositionen könnten sich künftig mit Modellsystemen besser abschätzen lassen und gemessene Belastungen ergänzen. Das könnte Fragen zu Folgeabschätzungen reduzieren, die die Regelsetzung häufig verlangsamen. Gleichzeitig würde das Unternehmen entlasten. KI hat auch Potenzial, bei Analysen enorm zu unterstützen.
Und dadurch Kapazitäten schaffen?
RM Genau. Oft fehlt die Manpower, um Vorgaben umzusetzen, etwa bei Asbest-Sanierungen. Dabei ist zu messen, wie viele Fasern sich in der Luft befinden, um Maßnahmen abzuleiten. Uns fehlen aber Labore und Arbeitskräfte, um all die Filter auszuwerten, die für diese Messungen genutzt werden. KI könnte dabei unterstützen. Länder könnten sich gegenseitig mit Daten helfen, um die KI zu trainieren. Solche Algorithmen ließen sich dann europa- oder weltweit nutzen. Das würde auch die Harmonisierung vorantreiben.
Wo können wir noch ansetzen, um Arbeitsschutz EU-weit zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt zu sichern?
RM Wir müssen an einem Strang ziehen, um Vorbild für andere zu sein und den Weltmarkt positiv zu beeinflussen. Das geht nur mit Harmonisierung. Da bin ich Idealistin und möchte auf die Vision einer der Väter von Reach zurückgreifen, Björn Hansen. Er war überzeugt: Wenn Reach in der EU etabliert ist, ziehen andere Staaten weltweit nach.
Ist das heute noch realistisch?
RM Mitte der 2010er Jahre zogen Japan, Korea und Kanada in der Tat nach. Mehr ist vielleicht derzeit nur eine Idealvorstellung. Allerdings würde eine Vorreiterrolle der Reach-Idee Substitution begünstigen – für mich der vergessene Königsweg. Wenn die EU als erstes eine Alternative für einen besorgniserregenden Stoff etabliert, verschafft das Marktvorteile, macht sie unabhängig von globalen Lieferketten und reduziert den Handlungsdruck durch geopolitische Krisen. Unternehmen müssen zwar bei zulassungspflichtigen Stoffen nach Reach eine Substitutionsprüfung machen. Aber der Gesetzgeber könnte da noch mehr tun.
Inwiefern?
RM Die Alternativen vorgeben und so den Markt beeinflussen. Die Vorstellung, dass einzelne Marktakteure substituieren, ist meiner Meinung nach naiv. Diese sind von ihren Kunden abhängig und die haben Normen, in denen bestimmte Stoffe für Verfahren oder Produkte vorgegeben sind. Sechswertiges Chrom lässt sich beispielsweise deshalb nicht einfach durch dreiwertiges ersetzen, auch wenn das weniger gefährlich ist. Das müsste der Marktakteur zuerst testen, um seinen Kunden zu überzeugen. Und im Zweifel hat er nur eine Produktionslinie und muss die dann für den Test nutzen. Das kann Ausfälle bedeuten, die wirtschaftlich nicht tragbar sind.
Also besser in der Forschung ansetzen? Vielleicht auch mit finanziellen Anreizen?
RM Ja, Forschung könnte zum Beispiel prozentual mit mehr Geld gefördert werden, wenn sie Anwendungssicherheit berücksichtigt. Andererseits fühlen Forschende sich schnell in ihrer Freiheit eingeschränkt, wenn man ihnen vorschreibt, welche Stoffe oder Verfahren sie nutzen dürfen. Das ist immer ein Abwägen von Interessen verschiedener Akteure.
Mit Romy Marx sprach Nachrichten-Redakteurin Katharina Käfer.
Gefährliche Chemikalien: In Deutschland, der EU und weltweit
In der EU regelt die Classification-Labeling-and-Packaging(CLP)-Verordnung, wie Stoffe und Gemische einzustufen, zu kennzeichnen und verpacken sind. Wenn EU-Arbeitsschutzrichtlinien einen Arbeitsplatzgrenzwert vorgeben, müssen Mitgliedsstaaten nationale Grenzwerte einführen – entweder, indem sie den Wert der EU übernehmen oder ihr nationales Gremium, falls vorhanden, den Stoff bewerten lassen. Der EU-Wert ist dabei der Mindeststandard, weniger streng dürfen nationale Grenzwerte nicht ausfallen.
In Deutschland berät der Ausschuss für Gefahrstoffe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen des Arbeitsschutzes und bei Grenzwerten. Das BMAS setzt die EU-Arbeitsschutzrichtlinien in der Gefahrstoffverordnung um.
Die EU folgt in der Regel dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals auf UN-Ebene, dem UN-GHS. Dieses ist eine rechtlich unverbindliche Empfehlung, die ein Expertenrat entwickelt. Die EU beteiligt sich daran mit Expertenwissen. Bei endokrinen Disruptoren – Stoffen, die die Funktion des Hormonsystems beeinflussen und dadurch dem Organismus oder seinen Nachkommen schaden – war die EU zudem Vorreiter der Einstufung. Die UN entscheidet nun, ob sie die Einstufungskriterien übernimmt.
Zur Person: Romy Marx
Romy Marx hat Biochemie an der Universität Bochum studiert und dort zum Thema Elektrophysiologie neuraler Zellen promoviert. Nach einem Postdoc am Max-Planck-Institut für molekulare Physiologie in Dortmund war sie zehn Jahre lang wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Seit 2021 ist sie Referentin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie beschäftigt sich mit Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen und mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Metallen an der Schnittstelle von Reach und Arbeitsschutz.Romy Marx
Foto: privat
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