Gesellschaft Deutscher Chemiker

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GHS in den USA und Asien

Nachrichten aus der Chemie, September 2011, S. 860-861, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

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Mit dem Global Harmonisierten System (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, GHS) gibt es eine international harmonisierte Vorgabe der Vereinten Nationen (United Nations, UN) für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Substanzen. Allerdings muss das GHS in jedem Land in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten der UN hatten sich darauf geeinigt, dass alle Länder das GHS bis zum Jahr 2008 in nationales Recht umsetzen, aber dies ist nicht geschehen.

Die europäische Union hat das GHS am 31. Dezember 2008 veröffentlich, und es ist 20 Tage später in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die Umsetzung wurde für Stoffe und Gemische unterschiedlich angesetzt: Die Übergangsfrist für Stoffe ist am 1. Dezember 2010 abgelaufen, für Gemische läuft sie noch bis zum 1. Juni 2015.

In Europa musste die Umsetzung in diesem Zeitraum erfolgen, da die europäische Umsetzung des GHS, die CLP-Verordnung, mit der Reach-Verordnung zusammenhängt [Nachr. Chem. 2011, 59, 138]. Ein Beispiel dafür sind die Regelungen für das Sicherheitsdatenblatt, die in Europa nicht in der CLP- sondern in der Reach-Verordnung festgelegt

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