Meldung
GDCh‐Mitgliedsbeitrag
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Wichtig:
Mit diesem Hinweis bitten wir alle GDCh-Mitglieder rechtzeitig vor der Ausstellung der Beitragsrechnung 2017 um Bekanntgabe aller Änderungen, die den Mitgliedsstatus betreffen. Anträge auf Herabsetzung des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder im Ruhestand, stellungslose Mitglieder (bitte Bescheinigung der Agentur für Arbeit beifügen) oder bei Doppelmitgliedschaften können für das Beitragsjahr 2017 nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens zum 31. Oktober in der GDCh-Geschäftsstelle eingegangen sind. Änderungsmitteilungen sind zu richten an:
GDCh, Mitgliederservice, Postfach 90 04 40, 60444 Frankfurt, Tel. 069 7917–335, –372, –367 oder –334; Fax –374; ms@gdch.de
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