Pro & Contra PFAS‐Verbot
Für viele Anwendungen gibt es keine Alternativen
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Der derzeit diskutierte Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) ist sehr breit gefasst. Eine große Zahl an Stoffen mit unterschiedlichen chemischen und toxikologischen Eigenschaften soll innerhalb eines Verfahrens reguliert werden. Das bei der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) eingereichte Beschränkungsdossier ist das umfangreichste Regulierungsvorhaben seit Inkrafttreten der Reach-Verordnung.
Mit dem vorliegenden Vorschlag entsteht ein Präzedenzfall, bei dem viele unterschiedliche Stoffe und deren Verwendung pauschal und ohne Bewertung des spezifischen Risikos in Herstellung oder Anwendung verboten werden sollen. Der Beschränkungsvorschlag ist somit nicht risikobasiert und entspricht daher auch nicht den Anforderungen der Reach-Verordnung. Diese sieht vor, dass Beschränkungen dann erlassen werden können, wenn ein „unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegt“. Außerdem muss die Bewertung von Substanzen stoffbezogen erfolgen.
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