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Fehlerkorrektur möglich? (III)

Nachrichten aus der Chemie, Mai 2015, Seite 556, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Thomas Seuß beantwortet Fragen zum Patentrecht

Thomas Seuß Patentanwalt

Frage 80:

Wir haben auf dem Gebiet der Abwasseraufbereitung eine Erfindung gemacht und ein entsprechendes Patent eingereicht. Dabei geht es um den Abbau eines bekannten Schadstoffs. Durch Zugabe eines bestimmten Mikroorganismus erreichen wir den fast vollständigen Abbau dieses Schadstoffs. Inzwischen haben wir festgestellt, dass der Mikroorganismus ein Enzym enthält, welches hierfür ursächlich ist. Die hat zur Folge, dass auch andere Mikroorganismen, die das gleiche Enzym besitzen, zum Abbau des Schadstoffs geeignet sind. Theoretisch könnte man sogar das Abwasser schlicht mit dem Enzym in Kontakt bringen (z. B. an eine Festphase gekoppelt). Können wir unsere Patentanmeldung in diesem Punkt noch korrigieren?

Antwort:

In diesem Fall dürfte eine Korrektur der Patentanmeldung nicht möglich sein. Änderungen einer Patentanmeldung sind nur dann zulässig, wenn sie einen Fehler enthalten, der dem Fachmann auf dem Gebiet auffällt und bei dem der Fachmann auch sofort weiß, wie die richtige Angabe sein muss (siehe z. B. Fall 77, Nachr. Chem. 2015, 63, 43)

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