Gesellschaft Deutscher Chemiker

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Eine Chemikalie scheidet die Geister

Nachrichten aus der Chemie, Februar 2011, S. 121-123, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Alles bleibt beim Alten, entschied die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) Ende September: Der Grenzwert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von Bisphenol A liegt weiterhin bei 50 µg·kg—1 Körpergewicht.

Viel zu hoch, kritisieren in Deutschland das Umweltbundesamt, mehrere Toxikologen und die Naturschutzorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).1,2 Gleichzeitig verbieten immer mehr Länder Bisphenol A in Babyflaschen: Kanada verkündete ein Verbot bereits im Jahr 2008, es trat im März 2010 in Kraft.3,4 Frankreich folgte mit einem Parlamentsbeschluss Mitte letzten Jahres.5 Dänemark ging noch einen Schritt weiter und verbot vorerst Bisphenol A in allen Materialien, die mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kinder bis drei Jahre in Kontakt kommen.6

Und dann wandte sich selbst die EU-Kommission Ende November letzten Jahres gegen die Empfehlung ihrer eigenen Behörde und beschloss, dass es in der EU ab März verboten ist, Babyflaschen aus Bisphenol-A-haltigen Materialien herzustellen. Ab Juni sollen alle Babyflaschen im Handel frei von der Chemikalie sein.6a<

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