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Meinungsbeitrag

Ein Gesetz, das die Realität ignoriert

Nachrichten aus der Chemie, Oktober 2016, Seite 939, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Seit dem 17. März gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in seiner neuen Form. Was sind die Neuerungen? Was ist die Intention? Was sind die Folgen?

Die Gesetzesänderung soll unsachgemäße Kurzbefristungen während der Qualifizierungsphase – dazu gehören etwa die Promotion und die Habilitation – verhindern. Gleichzeitig soll sie die in der Wissenschaft notwendige Flexibilität und Dynamik nicht einschränken.

Das klingt gut. Doch leider trägt das Gesetz dabei den unterschiedlichen Fächern und Fächerkulturen keine Rechnung. Vielmehr sollen Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen die Qualifizierungsmöglichkeiten im vorgegebenen Rahmen ausgestalten und angemessene Vertragslaufzeiten festlegen.

In der Chemie wurden Promovenden bislang häufig drei Jahre mit einer halben Stelle finanziert und die Verträge dann oft noch bis zum Ende der Promotionszeit verlängert. Auch nach dem Abschluss gab es oft noch eine Überbrückung bis zum Eintritt in das Berufsleben. Diese bewährte Praxis gilt nun als unangemessener Befristungstatbestand. Promovenden in der Chemie werden in Zukunft wohl auf Überbrückungsfinanzierungen verzichten müssen.

Schaut man sich an, was das Ges

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