Gesellschaft Deutscher Chemiker
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Datenschutz in der GDCh

Nachrichten aus der Chemie, Februar 2011, S. 177-186, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Tausende unserer Mitglieder sind bereits seit vielen Jahren in der GDCh. Sie traten ein in einer Zeit, in der es weder Internet noch E-Mail noch ein Bundesdatenschutzgesetz gab. Auch die Nutzung vieler moderner IT-Anwendungen war damals noch nicht absehbar. Viele unserer Mitglieder konnten also kein Einverständnis zu der Nutzung ihrer Daten, so wie sie heute gehandhabt wird, geben. Mit diesem Bericht möchten wir die Mitglieder darüber informieren, wie die GDCh mit ihren Daten umgeht, ebenso wie über ihr Recht, einer bestimmten Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Der Zweck des BDSG ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person, z.B. ihre Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum, Bankverbindung, bei Mitarbeitern auch Gehalt, Beurteilungen etc.

Jede Organisation (Unternehmen, Verein, Gesellschaft etc.) mit mehr als neun Mitarbeitern muss einen Datenschutzbeau

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