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Chrom‐Autorisierung unter Reach für kleine und mittlere Betriebe

Nachrichten aus der Chemie, Februar 2014, S. 154-156, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Der nächste Schritt bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienpolitik ist die Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern, SVHC) [Nachr. Chem. 2009, 57, 45]. Dabei gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstärkt Herausforderungen, die nicht direkt mit der Zulassung selbst zusammenhängen. Sie sind darauf zurückzuführen, dass Reach das erste Gesetz ist, das direkt von der europäischen Kommission bestimmt und umgesetzt wird. So sind verbindliche Zwischenentscheide über die Verwendung eines SVHC durch nationale oder europäische Fachbehörden nicht vorgesehen. Ausschließlich die Mehrheit der Kommissare der EU-Kommission entscheidet über eine Zulassung. Alle Diskussionen oder behördlichen Vorgehen — national wie europäisch — haben lediglich Empfehlungscharakter. Dies ist für viele Betriebe ungewohnt.

Ein weiterer Faktor ist die Beweislastumkehr: Mussten Betriebe nach deutschen Gesetzen bisher handeln, wenn ein Risiko nachgewiesen war, müssen sie nach Reach nun nachweisen, dass kein Risiko besteht oder dass sie es ausreichend beherrschen.

Die Autorisierung erreichen

Besonders für kleine und

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