Gesellschaft Deutscher Chemiker

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Am Konsumenten vorbei?

Nachrichten aus der Chemie, November 2014, S. 1077-1080, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Vielen Anwendern ist nicht bewusst, dass die meisten Körperpflegemittel Gefahrstoffe enthalten, die der EU-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging; CLP-Verordnung) unterliegen.1 Nach geltendem Recht sind diese Produkte allerdings auch dann nicht einzustufen und zu kennzeichnen, wenn die Konzentrationen der Inhaltsstoffe den Schwellenwert zur Einstufung der Produkte überschreiten.2,3 Stattdessen versichern die Hersteller, dass ihre Produkte sicher sind und listen die Inhaltsstoffe auf den Behältnissen auf, damit sich Verbraucher über mögliche Risiken informieren können.

Risikokommunikation ist dann effektiv, wenn Verbraucher von ihrem Recht auf Information profitieren. Das heißt in diesem Fall, wenn sie die Inhaltsstoffliste verstehen und ihre persönliche Risikobewertung durchführen können (siehe Test S. 1079).4

Was empfiehlt die Echa?

Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) hat “Leitlinien zur Bereitstellung von Informationen über die Risiken und die sichere Verwendung von Stoffen” erarbeitet, die sich vor allem an die zuständigen Behörden der Mitgli

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