Gesellschaft Deutscher Chemiker

Artikel

Giftstoffe und Chemieanlagen im Krieg

Nachrichten aus der Chemie, Dezember 2022, S. 8-11, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine haben Russland und Ukraine sich gegenseitig vorgeworfen, Chemiewaffen unter falscher Flagge einzusetzen oder deren Einsatz zu planen. Belege für die jeweiligen Vorwürfe fehlen bisher. Dabei existieren internationale Mechanismen, um die Anschuldigungen unabhängig untersuchen zu lassen.

Im Juli 2022 erschien ein Zeitungsartikel1) des russischen Außenministers Sergei Lavrov: Er stellte darin den andauernden Krieg in der Ukraine als Verschwörung westlicher und anderer Staaten gegen Russland dar, die sich Inszenierungen und Provokationen bedienten. In diesem Zusammenhang warf Russland in den letzten Monaten der Ukraine vor, sie bereite Chemiewaffeneinsätze als eine Operation „unter falscher Flagge“ vor. Die Ukraine weist die Behauptungen zurück und beschuldigt ihrerseits die russische Regierung, den Einsatz von Chemiewaffen (CW) vorzubereiten. Darüber hinaus nennt die Ukraine mehrere Situationen, in denen Russland solche Waffen bereits eingesetzt habe. Keine der beiden Parteien hat bis dato Beweise für die Anschuldigungen vorgelegt.

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Bombardierte Koksfabrikanlage in Avdiivka in der Region Donezk im August dieses Jahres. Hier wurden unter anderem Schwefelsäure, Ammoniumsulfat und Phenolate produziert. Foto: Daniel Carde | picture alliance/ZUMAPRESS.com

Russland und das Chemiewaffenübereinkommen

Als Chemiewaffen werden grundsätzlich toxische Stoffe bezeichnet, die „durch ihre chemische Wirkung auf die Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder einen Dauerschaden bei Mensch oder Tier“2) verursachen. Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) trat im Jahr 1997 in Kraft und untersagt als völkerrechtlicher Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag den Einsatz solcher Waffen. Zudem fordert es, die Bestände zu vernichten, und verbietet, Chemiewaffen herzustellen. Mittlerweile haben 193 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter Russland und die Ukraine. Das Einsatzverbot gilt sowohl für klassische Chemiewaffen, etwa Nervengifte wie Soman, Sarin oder Tabun, als auch für die gewollte Freisetzung giftiger Stoffe auf anderem Wege. Dazu zählt der Beschuss ziviler Chemieanlagen, sofern dieser mit der Absicht erfolgt, chemische Stoffe freizusetzen, die dann wie Chemiewaffen wirken.

Als Russland im Jahr 1997 dem CWÜ beitrat, deklarierte es gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) rund 40 000 Tonnen Chemiewaffen und verfügte damit über die weltweit größten Bestände. Diese Bestände vernichtete Russland bis Ende 2017 unter internationaler Aufsicht. Auch die entsprechenden Produktionsanlagen meldete Russland und zerstörte sie oder deklarierte sie als für friedliche Zwecke umgerüstet. Allerdings ließen mehrere Vorfälle in letzter Zeit Zweifel aufkommen, ob diese Deklaration vollständig ist.

Zweifel an der Ehrlichkeit

Einen Anhaltspunkt für den Verdacht, dass Russland nicht alle Chemiewaffen deklariert hatte, lieferten Ereignisse im Jahr 2002: Im Moskauer Dubrowka-Theater verwendete der russische Inlandsgeheimdienst bei der Geiselbefreiung ein aerosoliertes Fentanylderivat, an dem mehr als 100 Geiseln starben.3) Fentanyl ist ein synthetisches Opioid, das als Analgetikum bei starken chronischen Schmerzen und als Narkosemittel eingesetzt wird. Die chemische Struktur der verwendeten Substanz und deren schnelle Einsatzfähigkeit haben Fragen zu den Forschungsaktivitäten in Russland hervorgerufen.

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Strukturformel von Fentanyl (N-(1-Phenethyl-4-piperidyl)propionanilid nach Iupac), einem synthetischen Opioid, dessen Derivat russische Spezialkräfte bei der Geiselbefreiung in Moskauer Dubrowka-Theater einsetzten.

Dazu kamen die Vergiftungen von Sergey und Julia Skripal4) (2018) sowie von Alexej Navalny5) (2020) mit einem bis dahin unbekannten Nervengift aus der Gruppe der Novichok-Substanzen. Diese chemischen Verbindungen entwickelte die Sowjetunion in ihrem Chemiewaffenprogramm, bevor sie dem CWÜ beitrat. Die Novichoks gehören zu den Acetylcholinesterase-Hemmern. Acetylcholinesterase ist ein Enzym, das den Neurotransmitter Acetylcholin abbaut. Die Hemmung dieses Enzyms führ zu neuronaler Dauererregung, und Acetylcholin reichert sich im synaptischen Spalt an. Krämpfe, Lähmung und Herzversagen sind die Folgen.

Das Auftauchen solcher neuen Verbindungen in Mengen, die nicht durch Artikel II Paragraf 1(a) CWÜ zu rechtfertigen sind, verstärkt den Verdacht, dass Russland weiterhin chemische Kampfstoffe entwickelt. Der Artikel nimmt Dual-Use-Grundstoffe vom generellen Verbot aus, solange die Mengen mit dem friedlichen Nutzen vereinbar sind.

Gegenwärtig laufen zwar nationale Untersuchungen, um gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen, dass Russland solche Substanzen als Waffe entwickelt und eingesetzt hat. Im Vereinigten Königreich laufen Prozesse wegen der Vergiftung Skripals. In Deutschland wurden vorsorglich Beweise im Zusammenhang mit dem Anschlag auf Navalny gesammelt, jedoch fehlt der Bundesanwaltschaft die rechtliche Grundlage, um selbst ein Verfahren anzustrengen. Bisher liegt kein Urteil einer zuständigen nationalen oder internationalen Stelle vor.

Biowaffen gegen Russland?

Es ist Aufgabe der Organisation für das Verbot chemischer Waffen, OVCW, zu prüfen, ob alle Mitgliedsstaaten das CWÜ einhalten. Die Organisation beobachtet die Entwicklungen in der Ukraine genau und dokumentiert die Beschuldigungen, die jeweils andere Seite habe Chemiewaffen eingesetzt. Das Kompendium dazu umfasst inzwischen mehr als 100 Seiten.6)

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Auszug aus dem Kompendium der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu den gegenseitigen Anschuldigungen zwischen der Ukraine und Russland über die Freisetzung giftiger Chemikalien.

Die jüngsten russischen Anschuldigungen gliedern sich in eine Reihe ähnlicher Vorwürfe ein, die Moskau schon in den Jahren vor seinem Angriff gegen die Ukraine vorgetragen hatte. So behauptete der russische Verteidigungsminister Sergei Shoigu am 21. Dezember 2021, nicht identifizierte chemische Stoffe seien in den Osten der Ukraine geliefert worden, um damit „Provokationen“ durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die russische Medienagentur Tass einen Bericht veröffentlicht,7) die USA habe Botulinumtoxin mit dem dazugehörigen Antidot an die Ukraine geliefert. Im Sommer 2022 behaupteten russische Stellen, die Ukraine hätte russische Soldaten mit diesem Neurotoxin vergiftet, was ein Verstoß gegen das Biologiewaffenübereinkommen wäre. Dies wies die Ukraine mit dem Hinweis zurück, es handle sich hier um Vergiftungen mit kontaminierten Fleischkonserven. Botulinumtoxin wird von verschiedenen Stämmen des Bakteriums Clostridium Botulinum ausgeschieden und ist eines der stärksten bekannten Gifte: Der LD50-Wert beim Menschen beträgt zirka 0,001 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht.8)

Brandbomben und Angriffe auf Chemiefabriken der Ukraine

Am 11. Mai warf die Ukraine Russland vor, seit dem 24. Februar 2022 mehrmals „Chemiewaffen gegen Einheiten der ukrainischen Streitkräfte eingesetzt“ zu haben. So wurde das Stahlwerk Azovstal in der Hafenstadt Mariupol nach ukrainischen Angaben mit Phosphorbomben beschossen.9) Eine Phosphorbombe, auch als „Brandbombe“ bezeichnet, enthält ein Gemisch aus weißem Phosphor und Kautschuk. Der weiße Phosphor entzündet sich bei der Reaktion mit Luftsauerstoff, brennt mit einer etwa 1300 °C heißen Flamme10) und setzt dabei das gesundheitsschädliche Phosphor(V)-oxid frei. Neben den Hautverbrennungen schädigen die stark giftigen Phosphordämpfe Menschen. Allerdings sind nach überwiegender Rechtsauffassung Phosphorbomben nicht durch das CWÜ verboten, da die Toxizität der primäre Schadensmechanismus einer Waffe sein muss, um diese als CW zu qualifizieren.

Bereits vor der russischen Invasion im Jahr 2022 wurden in der Ukraine Chemikalien aus Anlagen frei, in denen gefährliche Substanzen hergestellt, genutzt oder vorgehalten werden. So hat die Open-Source-Investigation-Organisation Bellingcat im Jahr 2017 einen Überblick11) aller ukrainischen Chemieanlagen veröffentlicht, die von Russland seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 angegriffen wurden. Aufgelistet sind zum Beispiel die Koksfabrikanlage in Avdiivka, die Schwefelsäure, Ammoniumsulfat, Phenolate und andere giftige Stoffe produziert, sowie die Fabrik in Nowhorodske, die unter anderem polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe wie Naphthalin und Phenol verwendet.

Die Ukraine hat die OVCW aufgefordert, alle „Verstöße gegen das CWÜ durch Russland in der Ukraine“ genau zu beobachten. In einer diplomatischen Note an die OVCW vom 11. Mai 2022 beschuldigt die Ukraine Russland, Chemiewaffen in Mykolaiv, Dovenkhe und Izym eingesetzt zu haben.12) Diese Orte korrespondieren mit Berichten in ukrainischen Medien sowie in sozialen Netzwerken über die Bombardierung und die anschließende Explosion eines Ammoniumnitratlagers nahe der Stadt Mykolaiv13) und einen durch russische Bombardierung ausgelösten Brand in einem Lager für Stickstoffdünger in Izym14). Die Ukraine vertritt die Auffassung, dass es die Absicht solcher Angriffe war, Chemikalien freizusetzen.

Sollten diese Angriffe die primäre Absicht gehabt haben, Chemikalien freizusetzen mit dem Ziel, Menschen und Umwelt zu schädigen, wäre dies möglicherweise eine Verletzung des CWÜ. Für eine unabhängige Untersuchung könnte die OVCW sowohl die Mechanismen des CWÜ nutzen als auch zusätzliche Ad-hoc-Instrumente im Rahmen des CWÜ schaffen. Bei Angriffen auf Chemieanlagen ist es in der Praxis jedoch kaum nachzuweisen, dass die Freisetzung giftiger Substanzen und nicht andere militärische Ziele Motivation für diese Angriffe war.

Anschuldigungen unabhängig untersuchen

Im CWÜ existieren mehrere Möglichkeiten, die chemiewaffenbezogenen Anschuldigungen zu untersuchen. Die niedrigste Schwelle der Aufklärungsmechanismen ist ein bilateraler Informationsaustausch zwischen den beteiligten Staaten gemäß Artikel IX des CWÜ. Da sich allerdings beide Seiten misstrauen, informieren sie sich auch nicht gegenseitig.

Eine weitere Säule des CWÜ für die Verifizierung der Vertragstreue sind Routineinspektionen durch die OVCW. Der Krieg in der Ukraine beeinträchtigt mögliche Vor-Ort-Aktivitäten des OVCW erheblich. Grundsätzlich kann diese Institution auch in einer Kriegssituation Maßnahmen einleiten. Dies belegen die Ermittlungsarbeit und der Einsatz zur Vernichtung von Chemiewaffen in Syrien. Dafür richtete die OVWC spezielle Ad-hoc-Instrumente ein wie eine Fact-Finding-Mission oder ein Investigation and Identification Team. Es ist denkbar, dass die OVCW ähnliche Instrumente einsetzt, um die Verdachtsfälle in der Ukraine aufzuklären.

Die Parteien können sich auch an den OVCW-Exekutivrat wenden, der in einem solchen Fall ein Expertenteam für die Informationsüberprüfung beauftragen kann. Einen formellen Aufklärungsprozess haben die Parteien bis jetzt nicht eingeleitet. Die Ukraine hat aber den Exekutivrat mehrmals ersucht, die Situation zu beobachten und im Fall eines angedrohten oder erfolgten Chemiewaffeneinsatzes Beistand und Schutz gemäß Artikel X des CWÜ zu leisten. In dem Fall kann die OVCW Schutzausrüstung wie Detektoren, Atemschutzmasken und Schutzkleidung, Mittel zur Dekontamination sowie medizinische Gegenmittel bereitstellen.

Ein weiterer wichtiger Mechanismus des CWÜ zur Tatsachenermittlung, den die OVCW noch nie angewendet hat, ist die Verdachtsinspektion – eine besondere Untersuchung, die eine beliebige Vertragspartei anstoßen kann, um möglichen Vertragsverstößen nachzugehen. Das Verfahren regeln Artikel IX Paragraf 8 sowie Teil X des Verifikationsanhangs des CWÜ. Ein weiterer, bisher ungenutzter Mechanismus, um einen möglichen CW-Angriff zu untersuchen, findet sich in Artikel X Paragraf 9 der CWÜ sowie in Teil XI des Verifikationsanhangs. Die Initiative muss hierbei von einem betroffenen Staat ausgehen. Um solche Sondereinsätze zu planen und vorzubereiten, hat die OVCW die Capacity-Building and Contingency Planning Cell aufgebaut, die dann entsprechende Fähigkeiten ausbaut und für Notfälle plant.

Gemeinsam gegen Chemiewaffen

Unabhängige Untersuchungen können die Grundlage dafür sein, Sanktionen gegen die Regelbrecher zu verhängen, Desinformationskampagnen vorzubeugen und vor dem Einsatz chemischer Waffen abzuschrecken. Sollten die betroffenen Parteien jedoch formale Untersuchungen vermeiden, obliegt es dem Generaldirektor der OVCW, mit Unterstützung der anderen Vertragsstaaten die Norm gegen Chemiewaffen zu verteidigen und Anschuldigungen über Vertragsverletzungen nachzugehen, auch mit Untersuchungen vor Ort. Eine konsequente und geschlossene Reaktion aller Mitgliedstaaten ist extrem wichtig, um das CWÜ zu stärken.

INFO: Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen stärken – CBWNet

Am Verbundprojekt CBWNet beteiligen sich: das Institut für Friedenforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), die Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Gießen, das Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) und das Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung (ZNF) an der Universität Hamburg. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert CBWNet über eine Laufzeit von vier Jahren. Das Projekt will Möglichkeiten identifizieren, wie sich die Normen gegen Chemie- und Biowaffen (CBW) stärken lassen. Diese Normen sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten unter Druck geraten, beispielsweise durch den Einsatz chemischer Waffen in Syrien. Das Vorhaben untersucht aus interdisziplinärer Perspektive, warum und wie Normen gegen Chemie- und Biowaffen herausgefordert wurden und welche Folgen dies für die CBW-Verbotsregime hatte. Das Projekt hat dabei die Konsequenzen technischer Entwicklungen und globaler sicherheitspolitischer Dynamiken genauso im Blick wie Risiken durch Terroristen.

Informationen unter CBWNet.org sowie bei Twitter: @CBWNet. Der Newsletter „CBW Challenges Radar“ informiert alle drei bis vier Monate über Entwicklungen bei Chemie- und Biowaffen und kann kostenlos abonniert werden unter cbwnet.org/publications/newsletter.

Die Autoren

Diese Beitrag haben Anna Krin und Kristoffer Burck verfasst. Krin, Jahrgang 1988, arbeitet seit ihrer Promotion in physikalischer Chemie am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung an der Universität Hamburg (ZNF). Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören Entwicklungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich, die für Chemie- und Biowaffenübereinkommen relevant sind. Burck, Jahrgang 1996, promoviert am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität Gießen. Seine Forschungsgebiete sind humanitäres Völkerrecht und Waffenkontrollrecht, insbesondere bei Chemie- und Biowaffen.https://media.graphassets.com/tNf5ZDf3SrGHDqLxKfDRhttps://media.graphassets.com/qBMysxQ9eqFG4eiEHqwg

AUF EINEN BLICK

Mehrere Vorfälle seit 2002 begründen den Verdacht, dass Russland über ein aktives Chemiewaffenprogramm verfügt, vornehmlich, um Einzelpersonen zu töten.

Bisher gibt es keine Nachweise über den Einsatz von Chemiewaffen im Ukrainekrieg. Zwar verstößt auch die gezielte Freisetzung von Chemikalien durch Angriffe gegen das Verbot von Chemiewaffen, dabei ist jedoch Vorsatz schwer zu ermitteln.

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen verfügt über Mechanismen, um eventuelle Chemiewaffeneinsätze zu untersuchen. Diese Mechanismen wurden vor allem im Syrienkrieg ausgebaut. In der Ukraine werden sie bisher nicht weitreichend eingesetzt.

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