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Karrierekolumne: der Aufhebungsvertrag

Nachrichten aus der Chemie, Mai 2017, Seite 569, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Gespräch mit einer promovierten Chemikerin, der ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegte: „Ich ging guter Dinge ins Personalgespräch, weil ich dachte, dass ich nun endlich die Abteilung wechseln darf. Darum hatte ich gebeten.“ Sie traf völlig unvorbereitet, dass es dem Arbeitgeber um mehr ging: Er wollte sie loswerden. Sie wäre nicht nur für die Abteilung, sondern für die ganze Firma nicht mehr erste Wahl, hieß es.

Ein Aufhebungsvertrag liest sich erstmal gut. Oft wird man sofort von der Arbeit freigestellt und erhält noch einige Monatsgehälter, ohne dafür arbeiten zu müssen. Es gibt allerdings Fallstricke. „Der Anwalt, den ich gleich zu Rate zog, warnte mich. Einen Aufhebungsvertrag anzunehmen heißt, dass ich als Arbeitnehmer kündige.“ Damit erhält der Betroffene für die ersten Monate kein Arbeitslosgengeld, die Abfindung gilt als Gehalt, ist also zu versteuern, und die Krankenversicherung muss man vollständig selbst tragen.

In den meisten Fällen ist es für einen Arbeitnehmer günstiger, wenn ihm gekündigt wird. Es ist jedoch für einen Arbeitgeber nicht leicht, einen Arbeitnehmer loszuwerden, der einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. „Mitarbeiter müssen das

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